Rechtsgebiete
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung oder einfach nur einen Rat? Wir vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Tätigkeitsfelder erläutern wir nachfolgend kurz in einigen Stichpunkten. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen davon umfasst ist? Sprechen Sie uns einfach an.
Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht
Anwaltliche Unterstützung in diesen Bereichen wird häufig benötigt vor Abschluss von Verträgen hinsichtlich der Prüfung ihrer Ordnungsgemäßheit und ggf. der Zulässigkeit von AGB sowie nach Vertragsabschluss z.B. hinsichtlich folgender Fragestellungen:
- Ist die gekaufte Sache mangelhaft? Muss der Verkäufer nachbessern und/oder den Kaufpreis rückerstatten? Kann der Käufer den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern?
- Wurden Bauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt? Worauf muss bei einer Abnahme geachtet werden und welche Folgen hat eine solche?
- Liegt ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag vor? Welche Leistungen sind jeweils geschuldet und welche Gewährleistungsansprüche bestehen?
- Ist die Rechnungsstellung ordnungsgemäß? Liegt Verzug hinsichtlich der Zahlung vor?
- Welche Folgen hat ein Irrtum im Rahmen eines Vertragsschlusses?
Mietrecht
Mieter und Vermieter unterstützen wir bei Fragestellungen oder Streitigkeiten u.a. hinsichtlich folgender Punkte:
- Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen
- Kaution
- Kündigungen
- Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhung
- Minderung
- Räumungsklagen
- Schönheitsreparaturen
Nachbarrecht
Nachbarrechtliche Fragestellungen betreffen z.B. folgende Themen:
- Erforderlichkeit und Beschaffenheit von Gartenzäunen
- Grenzabstand von Anpflanzungen, Gartenhäusern usw.
- Höhe von Hecken und Bäumen
- Lärm von Haustieren und Kindern
- Sicherung z.B. eines Gartenteichs
- Überwuchs von Pflanzen
- Schiedsverfahren
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ob durch einen Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder durch das hohe Alter – es kann sein, dass man in bestimmten Situationen seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können Sie für diesen Fall bereits „in gesunden Tagen“ Ihre Wünsche festlegen, die Ihnen ein Leben nach Ihren Vorstellungen ermöglichen und Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen abnehmen. Gerne beraten wir Sie zu diesen beiden Themen und helfen Ihnen beim Aufsetzen der rechtlichen Dokumente und der Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Die Vorsorgevollmacht: Mittels einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, bestimmte Angelegenheiten für Sie zu regeln für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Dazu gehört z.B. die Verwaltung Ihres Vermögens oder der Abschluss von Verträgen. Dadurch kann die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden und Ihr Recht auf Selbstbestimmung wird gestärkt. Die Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.
- Die Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Denn der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Bei der Umsetzung des Patientenwillens ist der Vorsorgebevollmächtigte bzw. der gesetzliche Betreuer von zentraler Bedeutung: Er muss prüfen, ob die Festlegungen im Patiententestament auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen; im Gespräch mit den behandelnden Ärzten soll dann entschieden werden, welche Maßnahmen getroffen werden.
Steuerrecht
Steuerliche Aspekte sind sowohl im Umgang mit Finanzamt oder Steuerfahndung als auch bei vielen alltäglichen Angelegenheiten zu beachten, u.a. in folgenden:
- Erstellung von Steuererklärungen
- Widerspruch gegen Steuerbescheide
- Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamentsgestaltungen
- Schenkungen
- Abfindungsvereinbarungen im Arbeitsverhältnis