Anwaltsvergütung
Die Vergütung eines Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich in der Regel nach dem Streitwert der Angelegenheit. Gerne erläutern wir Ihnen vorab die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich anfallenden Gebühren.
Zum KostenrechnerBeratungshilfe
In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe. Diese umfasst die Beratung und außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts und kann bei geringen Einkommen gewährt werden. Über den Antrag entscheidet das zuständige Amtsgericht. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, erhalten Sie vom Gericht einen Berechtigungsschein. Sie zahlen dann höchstens 15 EUR selbst.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier: Formular Beratungshilfe
In Hamburg besteht keine Möglichkeit der Beratungshilfe. Stattdessen können Sie sich an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) wenden.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe bezieht sich auf die gerichtliche Tätigkeit eines Anwalts.
Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Prozess aufzubringen, und bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, kann das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren. Im Falle der Gewährung können Sie ganz oder teilweise von der Zahlungspflicht befreit werden bzw. wird Ihnen eine Ratenzahlung gewährt. Nicht abgedeckt sind dagegen die Kosten des gegnerischen Anwalts. Diese müssten Sie daher auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe selbst tragen für den Fall, dass Sie im Prozess unterliegen. Sollten sich Ihre Verhältnisse ändern, sind Sie zur Mitteilung an das Gericht verpflichtet und müssen ggf. erhaltene Prozesskostenhilfe zurück zahlen.
Weitere Informationen und die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen finden Sie hier: Formular Prozesskostenhilfe
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte zu unserem ersten Gespräch die Versicherungspolice sowie die Allgemeinen Bedingungen mit.